Allgemeine Geschäftsbedingungen der Doza Marketing GmbH
Gültigkeit: ab Januar 2024
Art. 1 Anwendungsbereich und Form
Für alle Verträge, die zwischen der Doza Marketing GmbH und ihren Auftraggebern geschlossen werden, gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB erfordern somit in jedem Fall die schriftliche Form. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen nur zum Tragen, wenn und soweit sie von YouSelect schriftlich anerkannt worden sind.
Art. 2 Gegenstand und Umfang der Leistungen
Die Doza Marketing GmbH bietet ihren Kunden Dienstleistungen im Marketing und der Unternehmensberatung an.
Art. 3 Dienstleistungen und Auftragserteilung
Jede Geschäftsbeziehung zwischen Doza Marketing GmbH und ihren Kunden wird durch die Auftragsbestätigung geregelt, in der der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus den von Doza Marketing GmbH entwickelten Konzepten, Angeboten, Massnahmenvorschlägen oder Einzelaufträgen.
Die schriftlich ausgearbeiteten Angebote von Doza Marketing GmbH sind in der Regel verbindlich (vgl. Art. 3 und 4 des Schweizerischen Obligationenrechts), soweit sich aus den Formulierungen nicht das Gegenteil ergibt. Der Auftraggeber bestätigt verbindliche Angebote in schriftlicher Form (Email), womit der entsprechende Vertrag, sofern diese Annahme innerhalb der gesetzten Annahmefrist erfolgt, als zustande gekommen gilt. Der Auftraggeber erhält nach dem Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Diese Auftragsbestätigung ist massgeblich für den Liefertermin, sofern der Vertrag selber keine individuelle Regelung dazu enthält.
Allfällige Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung.
Ein Mehraufwand, der aufgrund von Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags entsteht, die vom Auftraggeber initiiert respektive gewünscht werden, wird als zusätzliche Leistung nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
Doza Marketing GmbH ist gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, nach eigener Einschätzung zusätzliche, externe Dienstleister respektive externe Unternehmer für die vertragsgemässe Erfüllung des Auftrags oder Werkvertrags beizuziehen. Solche Dritten haben die rechtliche Qualifikationen von Erfüllungsgehilfen (Art. 101 OR).
Art. 4 Vergütung und Fremdkosten
Doza Marketing GmbH rechnet seine Leistungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders geregelt, auf der Basis des vereinbarten Digital Marketing Abos ab.
Detailliert ausgearbeitete Kostenvoranschläge sind verbindlich. Sie dürfen höchstens um 10% überschritten werden. YouSelect zeigt dem Kunden rechtzeitig an, sofern mit einer über dieser Toleranzgrenze liegenden Kostenüberschreitung gerechnet werden müsste. In einem solchen Fall wäre der Kunde berechtigt, unter Abgeltung des von YouSelect bereits erbrachten und detailliert aufgelisteten Aufwands zum Stundensatz von 250 CHF, vom Vertrag zurück zu treten.
Fremdkosten für die Einschaltung von Druckereien, Online-Werbung usw. werden dem Auftraggeber weiterberechnet, es sei denn, der Auftraggeber übernehme diese Kosten direkt.
Nebenkosten wie Aufwendungen für Telefon, Porto, Kopien oder geschäftliche Fahrten usw. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn und soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
Art. 5 Zahlung und Fälligkeit
In den Kostenvoranschlägen sowie den ausgestellten Rechnungen weist Doza Marketing GmbH die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert aus.
Werden von Doza Marketing GmbH Werkleistungen erbracht, so entsteht der Anspruch auf Bezahlung bei der Übergabe des vollendeten Werks.
Im Auftragsverhältnis rechnet Doza Marketing GmbH jeweils monatlich im Voraus ab. Leistungen von YouSelect, die im Vertrag nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
Zahlungen sind vierzehn Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Die Folgen des Zahlungsverzugs richten sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 102 – 109 OR).
Art. 6 Lieferzeiten und Termine
Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen sind für die Doza Marketing GmbH unverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung der iqual, nie jedoch vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Wird kein spezieller Liefertermin ausdrücklich schriftlich fest vereinbart, liefert die Doza Marketing GmbH nach Absprache mit dem Kunden.
Betriebsstörungen, insbesondere Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner der Doza Marketing GmbH und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Doza Marketing GmbH unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der allenfalls vereinbarten Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.
Art. 7 Geheimhaltungspflicht
Die Doza Marketing GmbH und der Auftraggeber sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen bei oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Unterauftrags bekannt geworden sind und die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Untervertrags und bei Vorliegen eines berechtigten Interesses auch nach dessen Beendigung.
Art. 8 Mitwirkungspflicht des Klienten
Soweit Doza Marketing GmbH Unterlagen, Daten oder sonstige Informationen des Kunden benötigt, um ihre Vertragspflichten erfüllen zu können, wird sie diese rechtzeitig anfordern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Beauftragten sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Materialien, die zur vertragsgemässen Abwicklung der Aufgaben oder im weitesten Sinne zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich sind, unverzüglich zuzuleiten.
Art. 9 Haftungsbeschränkung
Doza Marketing GmbH legt erarbeitete Vorlagen (Konzepte, Massnahmenpläne, andere Texte, Bilder etc.) dem Kunden im Entwurf zur Freigabe vor. Dieser hat die sachlichen Angaben zu prüfen. Gibt der Kunde die Vorlage frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der Angaben.
Die Haftung für die mangelhafte Erstellung eines Werks richtet sich grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen des Werkvertragsrechts (insbesondere Art. 368 OR).
Die Haftung für Pflichtverletzungen (insbesondere Sorgfaltspflichten, aber auch Treuepflichten) im Auftragsrecht richtet sich grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen des Auftragsrechts (insbesondere Art. 398 OR).
Die Haftung für Schäden wird, unabhängig vom Vertragstyp und unabhängig von der Rechtsgrundlage des Schadenersatzanspruchs, auf die Fälle grobfahrlässiger und absichtlicher Schädigungen eingeschränkt; für die Folgen leichter und mittlerer Fahrlässigkeit haftet Doza Marketing GmbH nicht.
Die Regelung von Absatz 4 erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung (Fälle des sogenannten positiven Interesses) und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen (Fälle des sogenannten negativen Interesses), gleich aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Art. 10 Copyright
Alle, nicht für einen Kunden erstellten, publizierten Inhalte (Webseite, Dokumente, Werbekampagnen, Social Media Inhalte etc.) sind geistiges Eigentum der Firma Doza Marketing GmbH.
Die Doza Marketing GmbH untersagt ausdrücklich Dokumente der YouSelect zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu übersetzen oder weiter zu verkaufen.
Alle für Kunden erstellten Inhalten, gehören dem Kunden, sofern die Dienstleistung bezahlt ist und nichts anderes schriftlich festgehalten wurde.
Art. 11 Mängelrüge
Beanstandungen gegen Quantität und/oder Qualität einer von Doza Marketing GmbH erbrachten Leistung oder Lieferung, soweit es sich um offene Mängel handelt, sind Doza Marketing GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
Bei versteckten Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung nach Wahl des Kunden. Die Wandlung des Vertrags wird hiermit ausgeschlossen. Tritt eine Verzögerung der Nachbesserung oder Nachlieferung über eine angemessene Frist hinaus ein, die Doza Marketing GmbH zu vertreten hat, oder schlägt die Nachlieferung bzw. Nachbesserung fehl, so ist der Auftraggeber ausserdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Art. 12 Kündigung
Die Vertragsparteien können das vorliegende Vertragsverhältnis jederzeit kündigen. Das Vertragsverhältnis kann auf jedes Monatsende, einen Monat im Voraus gekündigt werden. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Auf Verlangen der Vergabestelle stellt die Auftragnehmerin ihre Leistungen umgehend ein.
Art. 13 Datenschutz
Siehe Datenschutzrichtlinie.
Art. 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Art. 15 Erfüllungsort
Sofern sich aus dem einzelnen Vertragsverhältnis aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort am Sitz der Doza Marketing GmbH in Uster.
Art. 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die von Doza Marketing GmbH mit ihren Kunden abgeschlossenen Verträge unterstehen dem Schweizerischen Recht.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Doza Marketing GmbH und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Doza Marketing GmbH örtlich zuständige Gericht vereinbart.